Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler-Textil/zur Produktveredlerin-Textil
Text/ProdVeredlAusbV§ 6 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.