Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
TPDesign/TSysPlAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildungen dauern jeweils dreieinhalb Jahre.