Gesetze / TrEinV · BGBl I 2017, 3984
Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister
15 Normen · ausgefertigt 19.12.2017 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Einsichtnahme in das Transparenzregister
- § 2 Registrierung im Transparenzregister und Registrierungsdaten
- § 3 Identitätsnachweis bei Registrierung oder Einsichtnahme
- § 4 Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
- § 5 Antrag auf Einsichtnahme
- § 6 Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden
- § 7 Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete
- § 8 (weggefallen)
- § 9 Art der Datenübertragung
- § 10 Protokollierung der Einsichtnahme
- § 11 Dokumentation von Daten zur Gebührenabrechnung
- § 12 Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
- § 13 Identitätsnachweis bei Beschränkung der Einsichtnahme
- § 14 Beschränkung der Einsichtnahme
- § 15 Inkrafttreten