Gesetze / Transparenzregistergebührenverordnung TrGebV § 1 Gebührenerhebung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 26.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes erhebt die registerführende Stelle Gebühren nach der Anlage.