Gesetze / Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung

UStSchlFestV

§ 4

Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.

§ 3 § 5