Gesetze / UVAV · BGBl I 2002, 554
Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Außer Kraft — seit 01.01.2024 nicht mehr im Bundesrecht nachgewiesen.
6 Normen · ausgefertigt 23.01.2002 · Änderungen
-
Eingangsformel
-
§ 1
Anwendungsbereich
-
§ 2
Anzeige von Unfällen
-
§ 3
Anzeige von Berufskrankheiten
-
§ 4
Gestaltung der Vordrucke, Erläuterungen, Hinweise
-
§ 5
Anzeige durch Datenübertragung
-
§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
-
Schlussformel
-
Anlage 1
-
Anlage 2
-
Anlage 3
-
Anlage 4