Gesetze / Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

WZG§4EUREKA/EFTABek

II.

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 desselben Gesetzes werden nationale Kennzeichen bekanntgemacht, die

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in Tunesien für die Konformität mit tunesischen Standards

eingeführt sind (Anlage 4).