Die Fertigkeiten und Kenntnisse zu den Berufsbildpositionen
1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
7.1Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, Lernziel a
sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Ihre Vermittlung soll insbesondere im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen
2.Durchführen von Hygienemaßnahmen,
7.Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes und
8.Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen
erfolgen.
B.Vor der Zwischenprüfung- 1. bis 18. Ausbildungsmonat -
(1) In einem Zeitraum von 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1Die Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen, Lernziele a und b,
1.2Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a und b,
1.3Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziele a bis c,
1.4Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a bis d
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1Infektionskrankheiten, Lernziele a bis c,
2.2Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziele a bis e
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
3.1Arbeiten im Team, Lernziel a
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.Grundlagen der Prophylaxe, Lernziel a,
7.1Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, Lernziele b und c,
8.Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen, Lernziele a bis f,
und in Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.Patientenbetreuung, Lernziele a und b,
1.3Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziele a und b,
4.1Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele a und b,
4.2Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziel b
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
9.2Verwaltungsarbeiten, Lernziele a und b,
10.Abrechnung von Leistungen, Lernziel a
insbesondere in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
4.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
4.4Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a
zu vermitteln.
C.Nach der Zwischenprüfung- 19. bis 36. Ausbildungsmonat -
(1) In einem Zeitraum von 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
7.1Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, Lernziele d bis i,
7.2Röntgen und Strahlenschutz, Lernziele a bis g,
6.Grundlagen der Prophylaxe, Lernziele b bis g
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
1.2Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes, Lernziel c,
4.1Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele c bis e,
4.2Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziele a und c,
5.Patientenbetreuung, Lernziele c bis e
zu vermitteln und in Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.Patientenbetreuung, Lernziele a und b,
1.3Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziele a und b,
2.1Infektionskrankheiten, Lernziele a bis c,
2.2Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziele a bis e,
4.1Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel b
zu vertiefen.
(2) In einem Zeitraum von 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
10.Abrechnung von Leistungen, Lernziele b bis f
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
9.1Praxisabläufe, Lernziel c,
1.3Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziel d
zu vermitteln und in Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.2Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziele a bis c,
10.Abrechnung von Leistungen, Lernziel a
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
1.1Die Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen, Lernziel c
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
1.2Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes, Lernziel d,
3.1Arbeiten im Team, Lernziele b bis d,
3.2Qualitäts- und Zeitmanagement, Lernziele a bis g,
9.1Praxisabläufe, Lernziele a und b
zu vermitteln und in Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
3.1Arbeiten im Team, Lernziel a
zu vertiefen.
(4) In einem Zeitraum von 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele e und f,
4.3Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis e,
4.4Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b bis d,
9.2Verwaltungsarbeiten, Lernziele c bis e,
9.3Rechnungswesen, Lernziele a bis c,
9.4Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele a bis c
zu vermitteln und in Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1Arbeiten im Team, Lernziel b,
4.1Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel e
fortzuführen.