Gesetze / Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ZVFV § 5 Verbindlichkeit Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 22.12.2022. Zur aktuellen Fassung → Vom 1. März 2013 an sind die gemäß den §§ 1 und 2 eingeführten Formulare verbindlich zu nutzen.