Rechtsprechung / Amtsgericht Krefeld

Amtsgericht Krefeld Beschluss vom 07.08.2023 – 111 M 659/23

ECLI:DE:AGKR:2023:0807.111M659.23.00

Tenor

Der sofortigen Beschwerde der Landeskasse vom 07.08.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 28.07.2023 (111 M 659/23) wird nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Landgericht Krefeld als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.

Gründe

2

Es verbleibt bei der Begründung des angefochtenen Beschlusses.