Rechtsprechung / Amtsgericht Krefeld
Amtsgericht Krefeld Beschluss vom 07.08.2023 – 111 M 659/23
ECLI:DE:AGKR:2023:0807.111M659.23.00
Tenor
Der sofortigen Beschwerde der Landeskasse vom 07.08.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 28.07.2023 (111 M 659/23) wird nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Landgericht Krefeld als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
Gründe
2
Es verbleibt bei der Begründung des angefochtenen Beschlusses.