Rechtsprechung / Amtsgericht Schöneberg
Amtsgericht Schöneberg Beschluss vom 23.11.2022 – 85 F 1024/22
ECLI:DE:AGBESB:2022:1123.85F1024.22.00
Verfahrensgang
nachgehend KG Berlin, 25. August 2023, 13 WF 6/23, Beschluss
Tenor
1. Die Kindesmutter händigt dem Kindesvater nochmals den letzten Bericht des S. d. C. aus.
2. Die Kindeseltern nehmen den halbjährlichen SPZ-Termin in der C. weiterhin gemeinsam wahr.
3. In Ergänzung des Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 04.12.2020 zu 85 F 85/20; 85 F 181/20 wird das Auskunftsverfahren wie folgt geregelt:
Die Kindesmutter lässt dem Kindesvater einmal im Monat (jeweils zum 15. des Monats) eine E-Mail zukommen, zu den aktuellen Entwicklungen im gesundheitlichen Bereich betreffend Rosalie.
Der Bericht gliedert sich hierbei wie folgt:
- Therapien (Istzustand, wie oft findet die Therapie statt, ggf. Ergebnis)
- Ggf. neue Therapien
- Arzttermine und die daraus resultierende jeweilige Therapie (Datum, Ergebnis, Diagnose) unter Übersendung einer Kopie der jeweiligen ärztlichen Überweisung
- Sollte es sich um eine U-Untersuchung handeln, wird die Kindesmutter dem Kindesvater die entsprechende Kopie aus dem U-Heft zukommen lassen.
- Kita
4. Der Wert des Verfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
5. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Gründe
Es wird vollinhaltlich auf den Anhörungsvermerk vom 04.10.2022 Bezug genommen, sowie auf die Schreiben der Kindeselternvertreter vom 21.10.2022 und 14.11.2022.
Die Kindesmutter ist der Auskunftsverpflichtung bereits erstmals am 14.10.2022 nachgekommen.
Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 81 Abs. 1 Satz 1 und 3 FamFG, 42 Abs. 3 FamGKG.