Rechtsprechung / Amtsgericht Steinfurt

Amtsgericht Steinfurt Beschluss vom 25.11.2011 – 30 F 24/11

ECLI:DE:AGST1:2011:1125.30F24.11.00

Tenor

wird der Gegenstandswert vorläufig wie folgt festgesetzt:

Auskunft:                            4.750,00 €.

Erlassen am 25.11.2011

durch Übergabe an die Geschäftsstelle

Amtsgericht Steinfurt

Familiengericht

Beschluss

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In der FamiliensacheXXX  gegen  XXX

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wird der Gegenstandswert vorläufig wie folgt festgesetzt:

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Auskunft:                            4.750,00 €.

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Steinfurt, den 25.11.2011

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XXX

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Richter am Amtsgericht