Rechtsprechung / Arbeitsgericht Düsseldorf

Arbeitsgericht Düsseldorf Beschluss vom 24.02.2023 – 7 BV 190/22

ECLI:DE:ARBGD:2023:0224.7BV190.22.00

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.

2. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

3. Die Wideranträge werden abgewiesen.

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1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.