Rechtsprechung / Arbeitsgericht Düsseldorf

Arbeitsgericht Düsseldorf Beschluss vom 22.05.2025 – 9 BV 68/25

ECLI:DE:ARBGD:2025:0522.9BV68.25.00

Tenor

1. Als neuer Vorsitzender einer Einigungsstelle zum Thema Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung wird Herr J. bestellt.

2. Die Zahl der Beisitzer wird auf jeweils drei pro Seite festgesetzt.

1.2

Als neuer Vorsitzender einer Einigungsstelle zum Thema Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung wird Herr J. bestellt.