Rechtsprechung / Arbeitsgericht Wuppertal

Arbeitsgericht Wuppertal Berichtigungsbeschluss vom 08.09.2023 – 7 Ca 530/23

ECLI:DE:ARBGW:2023:0908.7CA530.23.00

Tenor

wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“

Arbeitsgericht Wuppertal

Beschluss

In dem Rechtsstreit

2

P., T. b, H.

3

Kläger

4

Prozessbevollmächtigte

5

Rechtsanwälte C., D., W.

6

gegen

7

X., vertreten durch den Geschäftsführer , B., K.

8

Beklagte

9

Prozessbevollmächtigte

10

Rechtsanwälte Z., M., O.

11

wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“

12

Wuppertal, den 08.09.2023

13

K.