Rechtsprechung / Arbeitsgericht Wuppertal
Arbeitsgericht Wuppertal Berichtigungsbeschluss vom 08.09.2023 – 7 Ca 530/23
ECLI:DE:ARBGW:2023:0908.7CA530.23.00
Tenor
wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“
Arbeitsgericht Wuppertal
Beschluss
In dem Rechtsstreit
2
P., T. b, H.
3
Kläger
4
Prozessbevollmächtigte
5
Rechtsanwälte C., D., W.
6
gegen
7
X., vertreten durch den Geschäftsführer , B., K.
8
Beklagte
9
Prozessbevollmächtigte
10
Rechtsanwälte Z., M., O.
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wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“
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Wuppertal, den 08.09.2023
13
K.