BAG Urteil vom 16.02.2010 – 3 AZR 417/08
3. Senat
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 100/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.