Rechtsprechung / BAG

BAG Urteil vom 14.07.2010 – 10 AZR 781/08

10. Senat

Tenor

1. Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung wird zurückgewiesen.

2. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2008 - 16 Sa 1486/07 - wird als unzulässig verworfen.

3. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.