BAG Urteil vom 14.07.2010 – 10 AZR 781/08
10. Senat
Tenor
1. Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung wird zurückgewiesen.
2. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2008 - 16 Sa 1486/07 - wird als unzulässig verworfen.
3. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.