BAG Anerkenntnisurteil vom 23.08.2011 – 3 AZR 664/09
3. Senat
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2009 - 4 Sa 888/08 - aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. April 2008 - 10 Ca 7399/07 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.