BAG Urteil vom 19.10.2011 – 4 AZR 812/09
4. Senat
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. November 2009 - 17 Sa 725/09 - aufgehoben:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 8. April 2009 - 2 Ca 1810/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 811/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet ( § 72 Abs. 5 ArbGG , § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO ).
Bepler Creutzfeldt Treber Bredendiek Th. Hess