BAG Urteil vom 11.07.2012 – 10 AZR 238/11
10. Senat
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Februar 2011 - 8 Sa 1358/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.