BAG Urteil vom 15.11.2012 – 6 AZR 356/11
6. Senat
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Januar 2011 - 5 Sa 135/10 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 3. März 2010 - 5 Ca 1741/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.