BAG Urteil vom 13.12.2012 – 6 AZR 498/11
6. Senat
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Mai 2011 - 21 Sa 119/10 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 - 18 Ca 482/10 - wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.