BAG Urteil vom 08.05.2014 – 6 AZR 7/13
6. Senat
Tenor
1. Die Revision der Klägerin und Widerbeklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 5. September 2012 - 4 Sa 561/11 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin und Widerbeklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.