Rechtsprechung / BAG

BAG Urteil vom 18.06.2014 – 4 AZR 238/13

4. Senat

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 431/12 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

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Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Creutzfeldt Treber Spinner
Schuldt Kriegelsteiner