BAG Urteil vom 03.08.2016 – 10 AZR 204/15
10. Senat · ECLI:DE:BAG:2016:030816.U.10AZR204.15.0
Tenor
1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 2015 - 18 Sa 97/14 - werden als unzulässig verworfen.
2. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen.