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BAG Anerkenntnisurteil vom 28.03.2017 – 2 AZR 627/16 (A)

2. Senat · ECLI:DE:BAG:2017:280317.U.2AZR627.16A.0

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2016 - 3 Sa 162/16 - teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Dezember 2015 - 63 Ca 1624/15 - teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29. Januar 2015 nicht aufgelöst worden ist.

3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.