BAG Urteil vom 31.01.2018 – 10 AZR 388/17
10. Senat · ECLI:DE:BAG:2018:310118.U.10AZR388.17.0
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juni 2017 - 7 Sa 81/17 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15. Dezember 2016 - 4 Ca 1189/16 - wird zurückgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.