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BAG Urteil vom 20.06.2018 – 4 AZR 344/17

4. Senat · ECLI:DE:BAG:2018:200618.U.4AZR344.17.0

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1017/16 - aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juni 2016 - 14 Ca 8811/15 - wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.