BAG Urteil vom 20.06.2018 – 4 AZR 349/17
4. Senat · ECLI:DE:BAG:2018:200618.U.4AZR349.17.0
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1330/16 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2016 - 14 Ca 3482/16 - wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.