Rechtsprechung / BAG

BAG Urteil vom 15.07.2020 – 10 AZR 124/19

10. Senat · ECLI:DE:BAG:2020:150720.U.10AZR124.19.0

Tenor

1. Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. Januar 2019 - 9 Sa 61/18 - werden zurückgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 74 % und die Beklagte 26 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.