BAG Urteil vom 13.12.2023 – 4 AZR 316/22
4. Senat · ECLI:DE:BAG:2023:131223.U.4AZR316.22.0
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2022 - 8 Sa 895/21 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. Mai 2021 - 24 Ca 1258/20 - wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.