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BAG Urteil vom 21.05.2025 – 4 AZR 290/24

4. Senat · ECLI:DE:BAG:2025:210525.U.4AZR290.24.0

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2024 - 9 SLa 186/24 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 6. März 2024 - 3 Ca 1223/23 - wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.