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BAG Urteil vom 27.01.2026 – 1 AZR 148/24

1. Senat · ECLI:DE:BAG:2026:270126.U.1AZR148.24.0

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Juni 2024 - 12 Sa 512/23 - wird zurückgewiesen.

2. Der Tenor des Berufungsurteils wird in Nr. 2 hinsichtlich des Datums wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es lautet „1. März 2030“.

3. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.