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BGH Beschluss vom 05.01.2000 – 3 StR 465/99

3. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

3 StR 465/99

BESCHLUSS

vom

5. Januar 2000

in der Strafsache

gegen

wegen Vergewaltigung u.a.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Januar 2000 beschlossen:

Der Beschluß des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom

1. Dezember 1999 wird dahingehend berichtigt, daß es im

Rubrum anstelle “geboren am ” richtig lauten muß:

“geboren am ”.

Kutzer Miebach Winkler

Pfister von Lienen