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BGH Beschluss vom 05.01.2000 – 3 StR 465/99
3. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom
5. Januar 2000
in der Strafsache
gegen
wegen Vergewaltigung u.a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Januar 2000 beschlossen:
Der Beschluß des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom
1. Dezember 1999 wird dahingehend berichtigt, daß es im
Rubrum anstelle “geboren am ” richtig lauten muß:
“geboren am ”.
Kutzer Miebach Winkler
Pfister von Lienen