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BGH Beschluss vom 04.10.2000 – 2 ARs 273/00
2. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom
4. Oktober 2000
in der Strafsache
gegen
wegen Diebstahls
Az.: 8 VRJs 4/00 Amtsgericht Soltau
Az.: 4 VRJs 139/00 Amtsgericht Cloppenburg
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-
desanwalts am 4. Oktober 2000 beschlossen:
Für die nachträglichen Entscheidungen nach §§ 11 Abs. 2 und 3,
65 Abs. 1 JGG ist der Jugendrichter des Amtsgerichts Cloppen-
burg zuständig.
Gründe:
Der Generalbundesanwalt hat folgende Stellungnahme abgegeben:
"Das Amtsgericht - Jugendrichter - Soltau hat R. des Dieb-
stahls schuldig gesprochen und ihr aufgegeben, eine unentgeltliche Arbeitslei-
stung von 15 Stunden nach Maßgabe des Kreisjugendamtes zu erfüllen (Bl. 25
d.A.). Da die Verurteilte nur einem Teil der Weisung (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG)
nachgekommen ist (Bl. 35 d.A.), hat das Amtsgericht gemäß §§ 11 Abs. 3
Satz 1, 65 Abs. 1 Satz 1 JGG Jugendarrest angeordnet und sie auf die Mög-
lichkeit der Abwendung der Vollstreckung durch Erbringung der Arbeitsleistung
(§ 11 Abs. 3 Satz 3 JGG) hingewiesen (Bl. 35 R d.A.). Die angeordnete Vorfüh-
rung zur Vollstreckung (Bl. 40, 53 d.A.) konnte nicht vollzogen werden, weil die
Verurteilte nicht angetroffen worden ist (Bl. 47, 48 d.A.). Nach Eingang der
Mitteilung, daß sie nach Cloppenburg verzogen ist (Bl. 54 d.A.), hat das Amts-
gericht die Sache mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Lüneburg (Bl. 55
d.A.) gemäß § 65 Abs. 1 Satz 4 JGG an das Amtsgericht Cloppenburg abgege-
ben, das eine Übernahme abgelehnt hat (Bl. 56 R, 60 d.A.). Das Amtsgericht
Soltau hat daraufhin die Sache gemäß §§ 65 Abs. 1 Satz 5, 42 Abs. 3 Satz 2
JGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (Bl. 61 d.A.). Das
Kreisjugendamt in Soltau hat mitgeteilt, daß ihm eine Vermittlung der Arbeits-
auflage nicht mehr möglich ist (Bl. 56 d.A.).
Der Jugendrichter in Soltau hat die in seinem Ermessen stehende Ent-
scheidung auf Grund rechtsfehlerfreier Erwägungen getroffen."
Dem schließt sich der Senat an.
Jähnke Otten Rothfuß
Fischer Elf