Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 02.11.2000 – I ZR 22/00

I. Zivilsenat

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

vom

2. November 2000

in dem Rechtsstreit

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. November 2000 durch den

Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Erdmann und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg,

Starck, Pokrant und Dr. Büscher

beschlossen:

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des

Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Dezember 1999 wird nicht

angenommen.

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision

hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.

Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens

Streitwert: 100.000 DM

Erdmann

v. Ungern-Sternberg

Starck

Pokrant

Büscher

Haedhunter

Headhunterentscheidung

Haedhunter-Entscheidung