Gesetze / Rechtsprechung / BGH
BGH Beschluss vom 19.06.2001 – 4 StR 203/01
4. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom
19. Juni 2001
in der Strafsache
gegen
wegen gefährlicher Körperverletzung
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-
desanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 19. Juni 2001
gemäß §§ 154 a Abs. 2, 349 Abs. 2 StPO beschlossen:
1. Die Strafverfolgung wird gemäß § 154 a Abs. 2 StPO auf
den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung be-
schränkt.
2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des
Landgerichts Stralsund vom 20. Oktober 2000, soweit es
ihn betrifft, dahin geändert, daß die tateinheitliche Ver-
urteilung
wegen
Landfriedensbruchs
entfällt.
3. Die weiter gehende Revision wird
verworfen.
4. Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels und
die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstande-
nen notwendigen Auslagen zu tragen.
Gründe:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Landfriedensbruchs in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem
Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der verhängten Freiheits-
strafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Mit seiner Revision rügt der Ange-
klagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
Der Senat beschränkt die Strafverfolgung gemäß § 154 a Abs. 2 StPO
mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf den Vorwurf der gefährlichen
Körperverletzung. Dies führt zum Wegfall der Verurteilung des Angeklagten
wegen Landfriedensbruchs. Die weiter gehende Revision des Angeklagten ist
unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. Der Senat schließt angesichts
der vom Landgericht zutreffend angeführten gewichtigen Strafschärfungsgrün-
de (vgl. UA 28/29 und 30) aus, daß es auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte,
wenn es den Angeklagten lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung ver-
urteilt hätte.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 473 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO (vgl.
hierzu Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 473 Rdn. 25 und § 154 a
Rdn. 22).
Meyer-Goßner Kuckein Athing
(cid:0)(cid:2)(cid:1)(cid:4)(cid:3)(cid:6)(cid:5)(cid:8)(cid:7)(cid:10)(cid:9)(cid:11)(cid:0)(cid:13)(cid:12)(cid:14)(cid:1)(cid:16)(cid:15)(cid:18)(cid:17)(cid:19)(cid:7)(cid:20)(cid:1)(cid:10)(cid:21)(cid:22)(cid:5)(cid:24)(cid:23)
(cid:25)(cid:2)(cid:26)(cid:27)(cid:7)(cid:20)(cid:28)(cid:30)(cid:29)(cid:31)(cid:17)(cid:30)(cid:7) (cid:7)