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BGH Beschluss vom 20.11.2001 – IX ZR 186/00

IX. Zivilsenat

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

vom

20. November 2001

in dem Rechtsstreit

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter

Dr. Kreft und die Richter Kirchhof, Dr. Fischer, Dr. Ganter und Kayser

am 20. November 2001

beschlossen:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 20. Zivilsenats

des Oberlandesgerichts München vom 15. März 2000 wird nicht

angenommen.

Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 112.500 DM

festgesetzt.

Gründe

Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher

Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554b ZPO).

Die gegen die Annahme des Berufungsgerichts, die Gemeinschuldnerin

habe eine weitergehende Kreditzusage als diejenige vom 27. Dezember 1995

nicht abgegeben, gerichteten Verfahrensrügen hat der Senat geprüft und nicht

für durchgreifend erachtet (§ 565a ZPO). Aufklärungspflichten gegenüber dem

Beklagten wurden nicht verletzt. Wenn Verkäufer und Käufer den Kaufpreis

nach den Chancen einer wirtschaftlichen Verwertung des Kaufobjekts bemes-

sen, braucht eine Bank, welche den Kauf finanziert, denjenigen, der sich in

Kenntnis dieser Überlegungen für den Kredit verbürgt, nicht darauf aufmerk-

sam zu machen, daß das Kaufobjekt früher niedriger geschätzt worden ist. Et-

waige Liquiditätsschwierigkeiten der Gemeinschuldnerin haben die Rechts-

stellung des Beklagten nicht berührt, weil die Gemeinschuldnerin den verspro-

chenen Kredit in voller Höhe ausgereicht hat. Daß Zahlungsverzögerungen zur

Insolvenz der Hauptschuldnerin geführt hätten, ist nicht dargetan. Die Gemein-

schuldnerin schuldete auch keine Aufklärung über die Schwierigkeit, ohne zu-

sätzliche Sicherheiten weitere Finanzierungsmittel zu erhalten. Denn der Be-

klagte war sich im Klaren darüber, daß unter Zugrundelegung der Finanzie-

rungszusage der Gemeinschuldnerin vom 27. Dezember 1995 eine Deckungs-

lücke bestand.

Kreft Kirchhof Fi-

scher

Ganter Kayser