Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 18.12.2001 – VI ZR 65/01

VI. Zivilsenat

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

vom

18. Dezember 2001

in dem Rechtsstreit

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2001 durch die

Vorsitzende Richterin Dr. Müller, die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr

beschlossen:

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des

Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Januar 2001 wird nicht

angenommen.

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat

im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.

Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens

Streitwert: 201.241,98 DM

Dr. Müller

Dr. Greiner

Wellner

Pauge

Stöhr