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BGH Beschluss vom 20.12.2001 – 2 ARs 322/01
2. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 20. Dezember 2001 in der Strafvollstreckungssache gegen
wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Az.: 191 VRJs 246/01 Amtsgericht Bielefeld Az.: 7 AR 74/01 Amtsgericht Bersenbrück
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 20. Dezember 2001 beschlossen:
1. Der Abgabebeschluß des Amtsgerichts Bielefeld - Jugend- richter als Vollstreckungsleiter - vom 17. Oktober 2001 wird aufgehoben.
2. Dieses Gericht bleibt weiterhin für die Vollstreckung des Ur-teils des Amtsgerichts Bielefeld vom 31. Mai 2001 - 191 Ds 51 Js 15/01 - zuständig.
Gründe:
Wichtige Gründe für die Abgabe i.S.v. § 85 Abs. 5 JGG sind - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - nicht gegeben.
Jähnke Otten Rothfuß
Fischer Elf