Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 17.01.2002 – VII ZB 24/01

VII. Zivilsenat

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

vom

17. Januar 2002

in dem Rechtsstreit

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Januar 2002 durch den

Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Dr. Haß, Hausmann,

Dr. Wiebel und Prof. Dr. Kniffka

beschlossen:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des

7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. August 2001 wird auf ihre

Kosten zurückgewiesen. Die Beschwerdebegründung gibt zu einer

abweichenden Beurteilung keinen Anlaß.

Beschwerdewert: 50.907,83 €

Ullmann

Haß

Hausmann

Wiebel

Kniffka