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BGH Beschluss vom 27.01.2004 – 3 StR 489/03

3. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

3 StR 489/03

BESCHLUSS

vom

27. Januar 2004

in der Strafsache

gegen

wegen schwerer räuberischer Erpressung

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-

anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 27. Januar 2004 ein-

stimmig beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts

Wuppertal vom 4. September 2003 wird als unbegründet verwor-

fen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisions-

rechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-

gen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Der Schuldspruch hat auch Bestand, soweit der Angeklagte im Fall II. 2. der

Urteilsgründe wegen vollendeter schwerer räuberischer Erpressung in der

Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verurteilt worden ist. Die von seinem

Komplizen begangene Erpressung einer Schachtel Zigaretten ist dem Ange-

klagten nach den Grundsätzen der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) zuzurech-

nen. Zwar hatten der Angeklagte und seine Mittäter gemeinsam geplant, durch

die Bedrohung des Kassierers Geld zu erlangen. Der diesem Tatplan nicht ent-

sprechende Erfolg der Tat, deren konkrete Durchführung in erster Linie dem

allein in der Tankstelle anwesenden Mittäter O. oblag (UA S. 6), stellt aber

eine Abweichung vom Vorstellungsbild des Angeklagten dar, die im Rahmen

der üblichen Spielbreite einschlägiger Taten liegt, mit der nach den Umständen

des Falles gewöhnlich gerechnet werden muß und die das Interesse des An-

geklagten deshalb gleichwertig befriedigt hat, weil statt des Geldes eine Sache

erbeutet wurde, die unschwer in Geld umgesetzt werden konnte (vgl. Roxin in

LK 11. Aufl. § 25 Rdn. 175 m. w. N.).

Der Antrag des Generalbundesanwalts auf Änderung des Schuldspruchs hin-

dert die uneingeschränkte Verwerfung gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht (vgl.

Kuckein in KK 5. Aufl. § 349 Rdn. 29).

Winkler Pfister von Lienen

Becker Hubert