Rechtsprechung / BGH

BGH Urteil vom 18.02.2004 – IV ZR 205/03

IV. Zivilsenat

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

vom

18. Februar 2004

in dem Rechtsstreit

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 18. Februar

2004 durch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting,

Seiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch

beschlossen:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der

Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandes-

gerichts Karlsruhe vom 25. Juli 2003 wird zurückgewiesen.

Die von der Beschwerde als grundsätzlich geltend gemachte

Rechtsfrage ist geklärt, die Bedeutung der Klausel in § 4 II

Nr. 1 Satz 2 AHB in Rechtsprechung und Literatur nicht um-

stritten. Kenntnis von der Mangelhaftigkeit oder Schädlich-

keit bedeutet danach das Wissen, daß die Ware bei bestim-

mungsgemäßem Ge- oder Verbrauch unter gewöhnlichen

Umständen eine schädigende Wirkung haben kann (BGH,

Urteil vom 15. Dezember 1951 - II ZR 116/50 - VersR 1952,

64 unter II; Urteil vom 27. Juni 1953 - II ZR 176/52 - VersR

1953, 316 unter 2; Urteil vom 26. Januar 1961 - II ZR

218/58 - VersR 1961, 265 unter 4; Littbarski, AHB § 4

Rdn. 388, 391; Wussow, AHB 8. Aufl. § 4 Rdn. 82; Kuwert,

Allgemeine Haftpflichtversicherung

3. Aufl. Rdn. 4163;

Schmalzl, Die Berufungshaftpflichtversicherung des Archi-

tekten und des Bauunternehmers, Rdn. 128; Bruck/Möller/

Johannsen, VVG 8. Aufl. IV Anm. 6228).

Diese Definition hat das Berufungsgericht - jedenfalls im

Ausgangspunkt - zugrunde gelegt. Im übrigen ist einer Zu-

sammenschau der Würdigung des Berufungsgerichts die

Feststellung zu entnehmen, daß der Kläger Kenntnis von der

allgemeinen Schädlichkeit unter normalen Verhältnissen

hatte. Das Wissen, daß gerade im konkreten Fall eine

schädliche Wirkung eintreten wird, ist nicht erforderlich;

ebenso wenig muß die Art des möglichen Schadens voraus-

sehbar gewesen sein.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97

Abs. 1 ZPO).

Streitwert: 123.000

Terno Dr. Schlichting Seiffert

Dr. Kessal-Wulf Felsch