Gesetze / Rechtsprechung / BGH
BGH Beschluss vom 28.11.2005 – 5 StR 478/05
5. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 28. November 2005 in der Strafsache gegen
wegen versuchten Mordes u. a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. November 2005
beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-
richts Frankfurt (Oder) vom 29. März 2005 wird nach § 349
Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu
tragen.
Der Senat hält die gefundene Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs
Monaten angesichts des massiven Tatbildes – aus menschenverachtender
Motivation geschehenes Anzünden eines schlafenden Obdachlosen, der die
entstandenen Brandwunden nur dank intensivmedizinischer Versorgung mit
erheblichen Verletzungsfolgen überlebte – für ausgesprochen milde.
Basdorf Häger Gerhardt
Brause Schaal