BGH Beschluss vom 24.10.2007 – IV ZR 136/05
IV. Zivilsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom
24. Oktober 2007
in dem Rechtsstreit
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsit-
zenden Richter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin
Dr. Kessal-Wulf und den Richter Dr. Franke
am 24. Oktober 2007
beschlossen:
1. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander
aufgehoben.
2. a) Streitwert für das Revisionsverfahren: Bis zur Erledi-
gungserklärung 600 €, danach Gesamtbetrag der bis
dahin entstandenen Kosten.
b) Streitwert für die Vorinstanzen: 10.500 €
Gründe
Da die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstim-
mend vollständig für erledigt erklärt haben, ist nur noch über die Kosten
des Rechtsstreits nach § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden.
Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes
entspricht es billigem Ermessen, die Kosten des Rechtsstreits gegenein-
ander aufzuheben. Dabei kann nicht ohne weiteres darauf abgestellt
werden, dass der Kläger bei streitiger Entscheidung nur einen geringen
Teil des Betrages erhalten hätte, den er in der Klage mit rund 10.500 €
als im Streit befindlich angegeben hatte. Vielmehr ist zu Lasten der Be-
klagten zu berücksichtigen, dass sie das Auskunftsbegehren durch Ver-
wendung unwirksamer Klauseln ausgelöst hatte, der Kläger den Zah-
lungsantrag ohne die Auskunft nicht beziffern konnte und der Auskunfts-
anspruch in wesentlichen Punkten begründet war. Zu Lasten des Klägers
fällt demgegenüber ins Gewicht, dass seine überhöhten Vorstellungen
zum Leistungsanspruch nur zum Teil auf fehlende Auskünfte zurückzu-
führen waren. Im Wesentlichen beruhten sie auf einer unzutreffenden
Rechtsansicht (vgl. BGHZ 164, 297) über den Umfang seines Leistungs-
anspruchs (Zahlung des Rückkaufswerts ohne jede Verrechnung mit Ab-
schlusskosten und einer erhöhten Überschussbeteiligung).
Terno Seiffert Wendt
Dr. Kessal-Wulf Dr. Franke
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2003 - 11 O 143/03 -
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.2005 - I-4 U 27/04 -