BGH Beschluss vom 11.12.2008 – 1 StR 670/08
1. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom
11. Dezember 2008
in der Strafsache
gegen
wegen Steuerhinterziehung
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2008 beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
Frankfurt am Main vom 25. Februar 2008 wird mit der Maßgabe als un-
begründet verworfen, dass die Höhe des Tagessatzes für die Einzel-
strafen jeweils 30,00 Euro beträgt.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Nack Wahl Hebenstreit
Jäger Sander