Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 11.12.2008 – 1 StR 670/08

1. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

vom

11. Dezember 2008

in der Strafsache

gegen

wegen Steuerhinterziehung

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2008 beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts

Frankfurt am Main vom 25. Februar 2008 wird mit der Maßgabe als un-

begründet verworfen, dass die Höhe des Tagessatzes für die Einzel-

strafen jeweils 30,00 Euro beträgt.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Nack Wahl Hebenstreit

Jäger Sander