Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 08.01.2009 – 5 StR 547/08

5. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

vom 8. Januar 2009 in der Strafsache gegen

wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Januar 2009

beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-

richts Braunschweig vom 21. August 2008 wird mit der Maß-

gründet verworfen, dass der Angeklagte im Fall II. 24 der Ur-

teilsgründe nicht wegen schweren sexuellen Missbrauchs

von Kindern, sondern wegen sexuellen Missbrauchs von

Kindern verurteilt ist (vgl. Antragsschrift des Generalbundes-

anwalts vom 1. Dezember 2008).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und

die dadurch den Nebenklägerinnen entstandenen notwendi-

gen Auslagen zu tragen.

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