Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 14.01.1998 – 2 BvC 25/96

Zweiter Senat · ECLI:DE:BVerfG:1998:cs19980114.2bvc002596

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde

des Herrn Carl Maria S...,

- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Wesener und Frank Riedel, Wickingstraße 5, Recklinghausen -

gegen den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 14. März 1996 - WP 25/ 94 - (BTDrucks 13/3928)

u n d Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts Dr. Wolfgang Wesener

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter

Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Präsidentin Limbach,

Graßhof,

Kruis,

Kirchhof,

Winter,

Sommer,

Jentsch,

Hassemer

am 14. Januar 1998 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:

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Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1. Die Ablehnung des Richters Jentsch ist unbeachtlich. Das Ablehnungsgesuch ist 1 schlechterdings unhaltbar und stellt einen offensichtlichen Rechtsmißbrauch dar (vgl. dazu auch BVerfGE 11, 1 <3>; 11, 343 <348>; 46, 200; 72, 51 <58 f.>).

2. Prozeßkostenhilfe kann nicht gewährt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

3. Die Beschwerde ist aus den Gründen des Berichterstatterschreibens vom 3 10. September 1997 teilweise unzulässig und im übrigen offensichtlich unbegründet. Die Stellungnahmen des Be- schwerdeführers vom 10. Oktober, 9., 10., 18. und 19. November 1997 sowie vom 1., 6. und 7. Januar 1998 geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlaß. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Limbach Graßhof Kruis

Kirchhof Winter Sommer

Jentsch Hassemer

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Januar 1998 - 2 BvC 25/96

Zitiervorschlag BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Januar 1998 - 2 BvC 25/96 - Rn. (1 - 3), http://www.bverfg.de/e/ cs19980114_2bvc002596.html

ECLI ECLI:DE:BVerfG:1998:cs19980114.2bvc002596

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