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BVerfG Beschluss vom 09.10.2000 – 2 BvC 12/99

Zweiter Senat · ECLI:DE:BVerfG:2000:cs20001009.2bvc001299

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVC 12/99 -

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde der Frau D...,

gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. September 1999 - WP 14/98 - (BTDrucks 14/1560)

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsidentin Limbach, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß, Osterloh, Di Fabio

am 9. Oktober 2000 beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe: Die Beschwerdeführerin hat die Wahlprüfungsbeschwerde mit Schriftsatz vom 24. 1 Juli 2000 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen. Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben.

Limbach Sommer Jentsch

Hassemer Broß Osterloh

Di Fabio

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2000 - 2 BvC 12/99

Zitiervorschlag BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2000 - 2 BvC 12/99 - Rn. (1 - 1), http://www.bverfg.de/e/ cs20001009_2bvc001299.html

ECLI ECLI:DE:BVerfG:2000:cs20001009.2bvc001299

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