Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 15.02.2008 – 1 BvR 151/08

Kammer des Ersten Senats · ECLI:DE:BVerfG:2008:rk20080215.1bvr015108

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 151/08 -

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn C ...,

- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Manfred Peter, Johannesberger Straße 28, 63741 Aschaffenburg - gegen a) den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 2007 - 9 AZN 797/07 -,

b) das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2007 - 17 Sa 902/06 -,

c) das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. März 2006 - 13 Ca 6929/04 -

hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Bryde, Schluckebier

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 15. Februar 2008 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der von dem Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, weil sie unzulässig ist.

Nach dem aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abgeleiteten Grundsatz der materiellen 2 Subsidiarität hätte der Beschwerdeführer die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Landesarbeitsgericht zunächst mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG geltend machen müssen.

Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend begründet (§ 23 Abs. 3 1 Satz 2, § 92 BVerfGG).

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Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar. 5

Papier Bryde Schluckebier

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Februar 2008 - 1 BvR 151/08

Zitiervorschlag BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Februar 2008 - 1 BvR 151/08 - Rn. (1 - 5), http://www.bverfg.de/e/ rk20080215_1bvr015108.html

ECLI ECLI:DE:BVerfG:2008:rk20080215.1bvr015108

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